Neben der Verwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern in der Rechtsform des Realeigentums beschäftigen wir uns mit der Verwaltung von Wohn- und Geschäftshäusern in der Rechtsform des Gemeinschaftseigentums (Wohnungseigentumsverwaltung / Teileigentumsverwaltung) sowie mit der Sondereigentumsverwaltung (Verwaltung von vermieteten Eigentumswohnungen).
Diese verantwortungsvollen Verwaltungstätigkeiten werden von persönlich und fachlich überaus kompetenten und erfahrenen Objektmanagern wahrgenommen, die der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem Verwaltungsbeirat in allen Angelegenheiten des Verwaltungsobjektes direkt, persönlich und kontinuierlich zur Verfügung stehen. Die mit der Verwaltung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen die Voraussetzungen eines zertifizierten Verwalters gemäß § 26a Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung erbringen wir für die denjenigen Eigentümer, die Ihre Eigentumswohnung vermietet haben, die professionelle Verwaltung des Sondereigentums (Wohnung) einschließlich der erforderlichen Vermietungsdienstleistungen, etwaige Mietgarantieabrechnungen sowie Hilfestellung bei der Vorbereitung der jährlichen Steuererklärung (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung).